"> Die Seele in Balance

Mein Name ist Miriam Zöller, ich wurde 1969 in Augsburg geboren und bin studierte Literaturwissenschaftlerin und Romanistin. Nach vielen erfolgreichen Jahren im Verlagswesen kam ich in einer persönlichen schwierigen Zeit mit den beiden energetischen Heilmethoden in Berührung. Zunächst mit ThetaHealing®, das ich ursprünglich wegen meines Hundes erlernen wollte, der mehr als 2 Jahre im Tierheim verbringen musste, bevor wir uns fanden. Seine Traumata und Blockaden sanft aber schnell zu lösen, war meine Motivation. Magnified Healing® durfte ich schon vorher kennenlernen, aber erst nach den 3 ThetaHealing®-Seminaren reifte in mir der Wunsch, diese Technik ergänzend zu lernen. Zufall oder eher Schicksal? Die Effizienz beider Techniken ist so großartig, dass sie mich nicht mehr losließen und ich mich entschlossen habe, andere Menschen und selbstverständlich auch Tiere daran teilhaben zu lassen und ihnen so die Möglichkeit zu geben, ihr Leben ganzheitlich positiv zu verändern. Ich wurde von Mechthild Wenzelburger zum ThetaHealing® Practioner  - basic und advanced ausgebildet, bei Claudia Pitsch zum ThetaHealing® Practioner  - Tiere. Diana Hain lehrte mich Master-Teacher Magnified Healing® 1. Phase.


Bitte beachten Sie: Meine Arbeit ist eine rein energetische Arbeit zur Aktivierung Ihrer Selbstheilungskräfte und zur Wiederherstellung Ihres inneren Gleichgewichts. Die Behandlungen ersetzen keinesfalls einen notwendigen Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker. Ich stelle keine Diagnosen und gebe keine Heilungsversprechen, sondern helfe Ihnen, Ihre Selbstheilungskräfte zu aktivieren und sich wieder mit Ihrer innewohnenden Kraft zu verbinden, so dass Sie gestärkt und positiv Ihren Lebensweg gehen können.

Haftungsausschluss: Die Beratungen und Sitzungen sind keine Therapie. Meine Behandlungen ersetzen keinen Arzt oder Medikamente, jeder Klient trägt die volle Selbstverantwortung für sich. Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2004, AZ: 1 BvR 784/03)